Ad-Hoc Meldung

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung - ACCENTRO Real Estate AG beschließt Barkapitalerhöhung -

15.

Oktober 2018

Berlin, 15. Oktober 2018. Der Vorstand der ACCENTRO Real Estate AG (WKN: A0KFKB, ISIN: DE000A0KFKB3), Berlin, hat heute auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre nach § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz um bis zu EUR 1.600.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.600.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnanteilsberechtigt.

Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung wird unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet. Die Anzahl der auszugebenden Aktien, der - am Kurs orientierte -  Platzierungspreis und der endgültige Emissionserlös werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und voraussichtlich morgen Vormittag bekannt gegeben. Die Transaktion wird durch die Baader Bank Aktiengesellschaft sowie die Quirin Privatbank AG als Joint Bookrunner begleitet.

15.10.2018 / 17:54 CET/CEST / Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

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